Sollte der Test positiv (d.h. spezifische Oberflächenstrukturen (Antigene) des SARS-CoV-2 Virus wurden nachgewiesen) ausfallen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in die häusliche Quarantäne („Absonderung“ im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder die Leitstelle unter der Nummern 116117.
Es ist sich an folgende Maßnahmen der QuarantäneVO NRW zu halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link:
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#a5bc0df5
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